Vertrag
Überlassung & Pflege UNO Office

Zwischen der Heilmann Software Gesellschaft für Informationstechnologie mbH (nachfolgend „Heilmann Software“)
und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“):

1. Überlassung von Software-Produkten

Heilmann Software überlässt dem Kunden das Programmpaket UNO Office mit allen per Bestellschein bestellten Modulen. Es gelten die beim Vertragsabschluss gültigen Preise des Bestellscheins. Die monatliche Vergütung ist ab Installation zu zahlen.

1.1 Wartungspflichtige UNO Office Module

(Vertragstyp Miete mit einmaliger Sonderzahlung)

Diverse UNO Office Module – siehe Bestellschein – sind wartungspflichtig. Für diese Module wird eine einmalige Einstandszahlung und anschließend eine monatliche Gebühr (Mietzins) erhoben. Die Benutzungsmöglichkeit ist an ein Passwort geknüpft, welches für das laufende Kalenderjahr gültig ist. Rechtzeitig zum Ende eines jeden Jahres erhält der Kunde ein neues Passwort welches für das folgende Kalenderjahr gültig ist. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Mitteilung des neuen Passworts, wenn er den Vertrag gekündigt hat oder mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug ist.††

1.2 Nicht wartungspflichtige UNO Office Module

(Vertragstyp Kauf)

Alle nicht unter 1.1 aufgeführten UNO Office Module sind nicht wartungspflichtig. Der Kunde erwirbt mit Eingang der Kaufpreiszahlung bei Heilmann Software das Recht, diese UNO Office Module zeitlich unbegrenzt zu nutzen. Heilmann Software bietet auch für diese Module Wartung gegen gesonderte Vergütung an. Beauftragt der Kunde die Wartung, darf er die Module auch nach Kündigung des Wartungsvertrages einsetzen. In diesem Fall steht dem Kunden allerdings kein Service- und kein Updatedienst mehr zur Verfügung.
Die Benutzung aller UNO Office Module ist an einen (1) Anwender gebunden, d.h. das Benutzungsrecht ist nicht übertragbar.

2. Inbetriebnahme/Termine

Die UNO Office Module werden, nach Absprache von Heilmann Software freigeschaltet. Heilmann Software wird den Kunden auf dessen Anforderung hin bei der Inbetriebnahme der Programme gegen Vergütung nach Aufwand unterstützen. Heilmann Software kann sich für die Erfüllung aller Unterstützungsleistungen, der Heilmann Systempartner bedienen. In diesem Fall wird der Kunde sich bei allen Forderungen und Fehlermeldungen direkt an den jeweiligen Heilmann-Systempartner richten. Das gilt auch, soweit der Kunde über die vorgenannten Leistungen hinaus gehende Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen will. Die ersten zwei (2) Wochen ab Vertragsabschluss sollen dem Kunden dazu dienen zu prüfen, ob die Programme seinen Anforderungen entsprechen und die von ihm ausgewählten Funktionen ordnungsgemäß zusammenwirken. Heilmann Software erbringt Schulungen nach Aufwand gemäß der jeweils gültigen Preisliste von Heilmann Software entsprechend den Anforderungen des Kunden. Erfahrungsgemäß werden für das UNO KBV (Hauptmodul) Paket mindestens 4-6 Stunden benötigt.

3. Pflege

Heilmann Software übernimmt die Pflege (Wartung) von UNO Office. Die Pflege ist bei wartungspflichtigen UNO-Office Modulen durch den Mietzins abgegolten. Die Pflege umfasst innerhalb des Mietzinses auch die bereits freigeschalteten nicht wartungspflichtigen Programm-Module. Heilmann Software behält sich das Recht vor, die Wartung kostenpflichtig zu gestalten. Dies gilt für den Fall, dass ein unabsehbarer Mehraufwand für die Weiterentwicklung und Anpassung der Software eintritt. Die kostenpflichtige Wartung setzt allerdings voraus, dass Heilmann Software diese mit einer zweimonatigen Ankündigungsfrist gegenüber dem Kunden geltend macht. Kündigt der Kunde den Mietvertrag aller wartungspflichtigen Module, erlischt die Pflegevereinbarung für alle Programm-Module, also auch die nicht wartungspflichtigen, zum Ablauf der Kündigungsfrist. Der Kunde hat dann keinen Anspruch auf Erstattung bereits vorausgezahlter Beträge. Heilmann Software darf diese Pflegevereinbarung frühestens zwei (2) Jahre nach Vertragsabschluss kündigen.

4. Vertragsende, Kündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden, erstmals zum Ablauf des auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses folgenden Kalenderjahres. Für die Module wird die Benutzerdokumentation in elektronischer Form (Online-Hilfe) geliefert. Eine gedruckte Benutzerdokumentation ist bei Programmlieferung nicht enthalten. Diese kann der Benutzer im Programm selbst ausdrucken. Auf Wunsch kann Heilmann Software gegen gesonderte Vergütung eine gedruckte Dokumentation liefern.

5. Bankeinzug

Mit Unterzeichnung dieses Vertrages erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die anfallenden Gebühren bis auf Widerruf von seinem Konto eingezogen werden. Sie werden nach Wunsch des Kunden einmal jährlich oder vierteljährlich vom oben angegebenen Konto abgebucht.

6. Sonstige Vereinbarungen

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen MwSt. Ergänzend gelten die „Vertragsbedingungen für die Überlassung von Anwendungsprogrammen“ von Heilmann Software.